I. Seminare

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von offenen Seminaren, Inhouse-Schulungen und Lehrgängen der EUROSAFE GMBH in ihren Geschäftsräumen oder in externen Veranstaltungsräumen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen EUROSAFE GMBH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Anmeldung

Anmeldungen bitten wir möglichst frühzeitig schriftlich an EUROSAFE GMBH zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von EUROSAFE GMBH schriftlich bestätigt wird.

Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Die Veranstaltungen können nach Absprache auch an zusätzlichen Terminen stattfinden.

Wir buchen Ihre Anmeldung in der Reihenfolge der Anmeldungen und senden Ihnen eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung. Es gelten die in der aktuellen Terminübersicht genannten Preise. Sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurde, beinhalten diese die Schulungsunterlagen sowie Speisen und Getränke. Nicht im Preis enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmer.

3. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, des Veranstaltungstermins und des Veranstaltungsortes auf das in der Rechnung genannte Konto von EUROSAFE GMBH. Die Rechnung ist spätestens bis zu Beginn der Veranstaltung zu bezahlen, um Verzugsfolgen zu vermeiden. Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Veranstaltung.

Die Dienstleistungen zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern einschließlich Nebenleistungen wie z.B. Schulungsunterlagen oder Reisekosten für Referenten sind gemäß § 4 Nr.21 a) bb) des UmStG mit Bescheid vom 25.03.2010 von der Umsatzsteuer befreit.

Die Gebühren weiterer Dienstleistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sich der Leistungsort innerhalb Deutschlands befindet. Bei Leistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat der EU erfolgt die Rechnungsstellung nach EG-Richtlinie 2001/115/EG bzw. nach Art. 226 MwStSystRL. Unsere Berechnung erfolgt in dem Fall ohne Mehrwertsteuer. Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über.

Für im Veranstaltungsprogramm ausgewiesene Prüfungen werden, sofern nicht ausdrücklich anders genannt, separate Prüfungsgebühren von EUROSAFE GMBH oder externer Prüfer (z.B. IHK etc.) erhoben.

4. Aufrechnung

Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von EUROSAFE GMBH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Storno

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei EUROSAFE GMBH eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der EUROSAFE GMBH eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass EUROSAFE GMBH aus der Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl durch Stornierungen unterschritten werden, kann EUROSAFE GMBH das Seminar stornieren oder einen Ersatztermin vereinbaren.

Forderungen Dritter (Hotels, Tagungsstätten etc.) bleiben von dieser Regelung unberührt. Es gelten die jeweiligen Stornobedingungen des Dritten.

6. Durchführung

Die Veranstaltung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.

EUROSAFE GMBH behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern dieses das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Bei Inhouse-Schulungen wird der Veranstaltungsort vorher mit dem Kunden festgelegt.

Wenn EUROSAFE GMBH die Veranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen, unvorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Krankheit des Referenten) absagen muss, wird dem Teilnehmer die bereits entrichtete Gebühr zurückerstattet.

Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von EUROSAFE GMBH.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer, die den Seminarablauf stören, zur Teilnahme am Seminar aufgrund eigenen Verschuldens nicht geeignet sind oder das Seminar zur Anwerbung von Personen missbrauchen bzw. Fremdprodukte verkaufen, können vom Seminarleiter oder der Geschäftsleitung nach vorheriger mündlicher Abmahnung vom Seminar ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt für Seminarteilnehmer, die gegen § 9 (Urheberrechte) verstoßen. Die Seminargebühr ist in diesem Fall zu 100 % zu entrichten. Wir weisen im Übrigen ausdrücklich darauf hin, dass der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Verletzung von Urheberrechten und die unbefugte Verwertung von Vorlagen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

8. Urheberrechte

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von EUROSAFE GMBH gestattet. Auftraggeber und Teilnehmer dürfen das gesamte von EUROSAFE GMBH erstellte und/oder zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial sowie Videos, Audio-CDs, Online-Zugänge oder irgendein anderes Werk lediglich zum eigenen Gebrauch verwenden. Die ganz oder teilweise erfolgende Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung mittels Druck, Fotokopie, Mikrofilm, Bildplatte, Magnetscheibe oder -band, die Speicherung in einem Dritten zugänglichen Benutzungssystem, auf elektronische, mechanische oder andere Weise sowie die Überlassung an Dritte, der Verkauf oder die auf irgendeine andere Weise ganz oder teilweise erfolgende Verfügbarmachung irgendwelchen Unterrichtsmaterials oder Werkes ist ohne die vorherige ausdrückliche in Schriftform erfolgte Zustimmung von EUROSAFE GMBH nicht gestattet.

9. Haftung

Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche EUROSAFE GMBH zu vertreten hat (z. B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl), ausfallen, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Es werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Sach- und Vermögensschäden, welche EUROSAFE GMBH zu vertreten hat, haftet EUROSAFE GMBH – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als EUROSAFE GMBH Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Jeder Teilnehmer ist grundsätzlich für sein Erscheinen am Unterrichtstag bzw. dem Kurstag selbst für sich und seine Wertgegenstände verantwortlich und haftet im Falle einer Sachbeschädigung. EUROSAFE GMBH haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden beim Kunden oder Dritten. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt EUROSAFE GMBH keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion oder Tätigkeit. EUROSAFE GMBH haftet nicht für personenbezogene Konsequenzen.

Die Teilnahme unserer angebotenen Seminare geschieht auf eigene Verantwortung und ersetzt in keinem Fall ärztliche, psychotherapeutische oder anderweitige Behandlungen im medizinischen Sinn.

10. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Änderungen und Abweichungen der AGB werden immer schriftlich dokumentiert. Die Unwirksamkeit von Teilen des Vertrages oder Vertragslücken berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Hanau.

 

II. Gutachten

1. Geltungsbereich

Die Erstellung von Gutachten durch EUROSAFE GMBH (im Folgenden: Gutachter) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn sie EUROSAFE GMBH schriftlich anerkennt.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung kann formlos erfolgen. Alle aufgegebenen und so entgegengenommenen Aufträge gelten als verbindlich. Die Beauftragung ist verbindlich, sobald sie durch den Gutachter schriftlich bestätigt wird.

Der Auftraggeber hat dem Gutachter alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet überlassener oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Gutachters. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

Bei Schadensgutachten hat der Auftraggeber insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen.

Für Schiedsgutachten gilt, dass der Schiedsgutachter
– auch wenn er nur von einer Partei beauftragt wurde – beiden Parteien zu Sorgfalt und absoluter Objektivität verpflichtet ist. Es ist Sache der Parteien, die Beweisfrage zu formulieren und die Tatsachengrundlagen darzulegen.

Das Ergebnis des Gutachtens erfolgt im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung der Sachkunde des Gutachters.

3. Vollmacht

Der Auftraggeber legitimiert EUROSAFE GMBH zur Vornahme aller dem Gutachter erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen

Das Honorar ist bei Abholung des Gutachtens/bei Beauftragung unmittelbar fällig. Bei unbarer Zahlung ist die Rechnungsnummer anzugeben.

5. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich nach unseren jeweils aktuell gültigen Stunden- und Tagessätzen zuzüglich angefallenen Nebenleistungen und Reisekosten.

6. Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug sofort fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto von EUROSAFE GMBH.

Das Honorar und die evtl. zu berechnenden Nebenleistungen und Reisekosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sich der Leistungsort innerhalb Deutschlands befindet. Bei Leistungserbringung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erfolgt die Rechnungsstellung nach EG-Richtlinie 2001/115/EG bzw. nach Art. 226 MwStSystRL. Unsere Berechnung erfolgt in dem Fall ohne Mehrwertsteuer. Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über.

7. Rechnungsprüfung/Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des angefallenen Honorars abgerechnet.

8. Gutachtenerstellung

Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Lichtbildsatz bzw. Digitalbildausdruck und einem Duplikat mit Lichtbildsatz bzw. Digitalbildausdruck. Eine weitere Kopie und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim Gutachter. Das Gutachten kann nach Vereinbarung auch elektronisch versandt werden.

9. Gutachtenversand

Ein Versand des Gutachtens ist grundsätzlich nicht möglich. Wünscht der Auftraggeber den Versand, so geschieht dies auf eigene Gefahr und eigenes Risiko hin.

10. Leistungsschutz

Der Gutachter behält an den von ihm erbrachten Leistungen sämtliche Schutzrechte, insbesondere des Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung von EUROSAFE GMBH gestattet.

11. Haftung

Sofern innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Gutachtens keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der Auftraggeber ein Unternehmer ist. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und die Haftung gegenüber Dritten ist, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hanau für Streitigkeiten aus HGB.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

III. Weitere Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen und Zahlungsbedingungen gelten für Aufträge des Kunden (Auftraggeber) an EUROSAFE GMBH (Auftragnehmerin) für Dienstleistungen von EUROSAFE GMBH außer für die Durchführung von Seminaren und Gutachtenerstellung, für die gesonderte Bestimmungen lt. I und II der AGBs gelten.

Dies umfasst z.B. die Beratung, das Erstellen einer an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasste Verladerichtlinie oder der Durchführung einer Transportbegleitung. Ebenfalls können z.B. LKW-Kontrollen bezüglich Ladungssicherung an Werkstoren der auftraggebenden Unternehmen erfolgen.

Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen EUROSAFE GMBH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Auftragserteilung

Die Auftragsannahme durch EUROSAFE GMBH erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags. Mündliche Auftragserteilungen oder Auftragsänderungen bedürfen der unverzüglich nachgereichten Schriftform.

EUROSAFE GMBH ist berechtigt, externe Dritte zu beauftragen. Dies teilt sie dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist mit.

3. Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag. Der Anspruch von EUROSAFE GMBH auf Zahlung der Rechnung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von EUROSAFE GMBH und/oder deren Partner erbracht wurde.

Auch alle zusätzlichen Leistungen, die nicht schriftlich im Vertrag oder auf der Auftragsbestätigung festgehalten worden sind, sind Nebenleistung, die gesondert entlohnt werden müssen.

Zahlungen sind aufgrund der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten, jedoch spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt. Ein Abzug von Skonto bei ist nicht zulässig. Bei Zahlungszielüberschreitung ist EUROSAFE GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen bzw. Gegenrechnungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

4. Erstellen von Verlade- und Sicherungsanweisungen

Bei der Beauftragung der EUROSAFE GMBH zur Erstellung von Verlade- und Sicherungsanweisungen oder ähnlichen Dienstleistungen umfasst die Beauftragung eine Bestandsaufnahme und Anforderungsanalyse.

EUROSAFE GMBH erstellt daraufhin eine verbindliche Verladerichtlinie.

Dies kann auch, sofern beauftragt, eine Sichtkontrolle für Fahrzeuge des Auftraggebers umfassen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die LKW-Kontrollen bezüglich Ladungssicherung an den Werkstoren des auftraggebenden Unternehmens Verzögerungen mit sich bringen können.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat EUROSAFE GMBH alle Unterlagen, Informationen und Materialien, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Diese müssen vollständig und aktuell sein. Der Auftraggeber hat dem EUROSAFE GMBH alle zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten von EUROSAFE GMBH.

EUROSAFE GMBH ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

6. Haftung

6.1

EUROSAFE GMBH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten. Alle anderen Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6.2

Insbesondes haftet EUROSAFE GMBH nicht für Verzögerungen in der Transportabwicklung die sich ihrem Einfluss entziehen, wie mangelhafte oder fehlende Genehmigungen, rechtzeitige Anmeldung des Transports bei Behörden, schlechte Streckenerkundung, ungeeignete oder mangelhafte Transportfahrzeuge/Fahrer. Dies gilt insbesondere für Witterungseinflüsse, höhere Gewalt oder Streiks. EUROSAFE GMBH übernimmt keinerlei Haftung für die Ladung, deren Be- und Entladung, die Sicherung und Absicherung nach den jeweils gültigen Vorschriften der Ladungssicherung. Der Auftraggeber sorgt für sämtliche benötigten Genehmigungen, Zollerklärungen, etc.

6.3

Ebenso haftet EUROSAFE GMBH nicht für den Fall, dass durch eine vorgeschlagene Maßnahme, dem Auftraggeber Folgeschäden entstehen, die durch unsachgemäße Abwicklung im Haus des Auftraggebers entstanden sind.

6.4

Bei Fahrversuchen zur Überprüfung der theoretischen Ladungssicherungsberechnungen durch EUROSAFE GMBH beim Auftraggeber vor Ort, haftet ausschließlich der Auftraggeber für entstehende Schäden an Personen, unternehmenseigenen oder gemieteten Fahrzeugen, der auftraggebereigenen Ladung oder Schäden auf dem Versuchsgelände und den hierauf befindlichen Gebäuden. Dies gilt nur dann nicht, wenn EUROSAFE GMBH oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Werden Fahrversuche durchgeführt, so erklärt der Auftraggeber sich ausdrücklich mit den ihm im Formular „Einverständniserklärung“ bekannt gegebenen Bedingungen einverstanden. EUROSAFE GMBH macht die Teilnahme am Fahrversuch von der Erteilung des Einverständnisses abhängig.

Werden Fahrversuche mit Fahrzeugen Dritter durchgeführt, so haftet EUROSAFE GMBH lediglich für die ordnungsgemäße Durchführung des Versuches. Diese Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Halter des Fahrzeugs versichert, dass das bereitgestellte Fahrzeug ordnungsgemäß gewartet und verkehrstüchtig ist sowie eine Haftpflichtversicherung wirksam besteht. Für Schäden, die aufgrund eines defekten Fahrzeuges entstehen, ist EUROSAFE GMBH nicht haftbar.

6.5

Verlade- und Sicherungsanweisungen werden aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse und den zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt. EUROSAFE GMBH haftet für Schäden hieraus nur im Rahmen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Eine Haftung wird nicht für Schäden übernommen, die durch eine fehlerhafte Umsetzung durch den Auftraggeber entstehen.

6.6

Gleiches gilt für Sichtkontrollen an den Werkstoren des Auftraggebers. Für Verzögerungsschäden, die aufgrund einer eingehenden Prüfung und Umsetzung der Vorschläge entstehen, haftet EUROSAFE GMBH nicht.

7. Leistungsschutz

EUROSAFE GMBH behält an den von ihr erbrachten Leistungen sämtliche Schutzrechte, insbesondere des Urheberrechts. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung von EUROSAFE GMBH gestattet.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hanau für Streitigkeiten aus HGB.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 01.01.2020